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Einteilung
der Unkrautmittel (Herbizide)
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(Boden) Unkrautmittel
mit Bodenwirkung: Bodenherbizide
werden vor dem Auflaufen der Unkräuter einsetzt. Die
Aufnahme der Wirkstoffe erfolgt meist über die Wurzeln
und sie werden von dort
innerhalb der Pflanze an den Wirkungsort (z.B.
Wachstumszentren) weitergeleitet. Gute
Bekämpfungserfolge, wenn sich der Wirkstoff bei
ausreichender Bodenfeuchtigkeit lösen und verteilen kann.
Ansonsten erst Hauptwirkung nach einsetzenden
Niederschlägen. |
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(Blatt) Unkrautmittel
mit Kontaktwirkung:
Blattherbizide vernichten die Pflanzenteile, die mit den
Wirkstoffen direkt in Berührung kommen. Die Wirkung tritt
schnell ein, mehrjährige Unkräuter werden jedoch nur
oberirdisch und nicht nachhaltig erfasst. |
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(Blatt/Systemisch) Unkrautmittel
mit systemischer Wirkung:
Diese Blattherbizide werden
relativ schnell von den grünen Pflanzenteilen aufgenommen
und in der gesamten Pflanze über den Saftstrom in den
Leitungsbahnen verteilt, der Prozess des
Absterbens kann jedoch mehrere Wochen dauern. |
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Hinweise
zu den Anwendungsempfehlungen
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Die
wiedergegebenen Anwendungsempfehlungen entsprechen dem aktuellen Stand
und dienen als Orientierungshilfe für den Anwender.
Maßgeblich sind jedoch die den Verpackungen aufgedruckten bzw.
beigefügten Gebrauchsanleitungen. Wir beraten also nach derzeitigem
Wissen, können aber keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und
Vollständigkeit unserer Empfehlungen übernehmen.
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Für die empfohlenen Mittel lag zum Zeitpunkt der
Bearbeitung eine Zulassung der BBA vor oder eine Zulassung wird
in Kürze erwartet bzw. das Produkt wird ausverkauft bzw.
Restmengen dürfen aufgebraucht werden. Die aktuelle
Zulassungssituation
können Sie über " Home > Zulassungen >
Pflanzenbau" aufrufen. |
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Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung der Mittel
nur noch in den Bereichen erlaubt, für die eine
Indikationszulassung oder eine Genehmigung nach §18a
vorliegt. Wir haben die zugelassenen Anwendungsbereiche in
unsere Empfehlungen übernommen, können für mögliche
Fehler aber keine Haftung übernehmen. Die Wirksamkeit und
Pflanzenverträglichkeit der nach §18a genehmigten
Mittel sind vom Anwender vor der Ausbringung ausreichend
zu prüfen, da mangelnde Wirksamkeit oder Schäden an den
Kulturpflanzen im Verantwortungsbereich des Anwenders
liegen. |
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