Einteilung
der Schädlingsmittel (Insektizide,
Akarizide, Ovizide, Larvizide, Nematizide, Molluskizide,
Rodentizide, Repellentien, Fallen, Biologische Bekämpfung)
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(Allgemeines) Schädlingsmittel:
Ihrer
Wirkungsweise nach unterscheidet man Fraßgifte,
Kontaktgifte, Fernhalte- oder Vertreibungsmittel und Biologische Bekämpfungsmittel. Fraßgifte
müssen von dem Schädling aufgenommen werden und wirken
tödlich über den Verdauungstrakt des Schädlings, Kontaktgifte
sind Berührungsgifte und dringen in tödlicher Dosis in
den Körper des Schädlings ein. Fernhalte-
oder Vertreibungsmittel
(Repellentien) schrecken den Schädling ab, sich der
behandelten Fläche zu nähern, sich dort niederzulassen
oder von der behandelten Fläche zu fressen. Die Biologische
Bekämpfung nutzt
die Fähigkeit einiger Organismen (Raubmilben,
Florfliegen, Schlupfwespen, Gallmücken, Nematoden,
Bakterien u.a.), Schädlinge zu
vernichten. |
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(Blatt/Pflanze) Schädlingsmittel
mit Kontaktwirkung:
Diese Mittel müssen den Schädling treffen und sind
sofort wirksam. |
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(Blatt/Systemisch) Schädlingsmittel
mit systemischer Wirkung:
Diese Mittel werden
relativ schnell von den grünen Pflanzenteilen aufgenommen
und in der gesamten Pflanze über den Saftstrom in den
Leitungsbahnen verteilt.
Sie sind weniger witterungsabhängig, länger
wirksam und erreichen auch versteckt lebende Schädlinge
als Fraßgift (Fressen/ Saugen). |
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Hinweise
zu den Anwendungsempfehlungen
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Die
wiedergegebenen Anwendungsempfehlungen entsprechen dem aktuellen Stand
und dienen als Orientierungshilfe für den Anwender.
Maßgeblich sind jedoch die den Verpackungen aufgedruckten bzw.
beigefügten Gebrauchsanleitungen. Wir beraten also nach derzeitigem
Wissen, können aber keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und
Vollständigkeit unserer Empfehlungen übernehmen.
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Für die empfohlenen Mittel lag zum Zeitpunkt der
Bearbeitung eine Zulassung der BBA vor oder eine Zulassung wird
in Kürze erwartet bzw. das Produkt wird ausverkauft bzw.
Restmengen dürfen aufgebraucht werden. Die aktuelle
Zulassungssituation
können Sie über " Home > Zulassungen >
Pflanzenbau " aufrufen. |
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Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung der Mittel
nur noch in den Bereichen erlaubt, für die eine
Indikationszulassung oder eine Genehmigung nach §18a
vorliegt. Wir haben die zugelassenen Anwendungsbereiche in
unsere Empfehlungen übernommen, können für mögliche
Fehler aber keine Haftung übernehmen. Die Wirksamkeit und
Pflanzenverträglichkeit der nach §18a genehmigten
Mittel sind vom Anwender vor der Ausbringung ausreichend
zu prüfen, da mangelnde Wirksamkeit oder Schäden an den
Kulturpflanzen im Verantwortungsbereich des Anwenders
liegen. |
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